Die Rückgabe eines zerbeulten Leasingfahrzeugs, und wenn es nur eine einzige kleine Delle ist, bedeutet für den Händler einen bestimmbaren Wertverlust. Solange Sie als Fahrzeughalter während des Leasings Ihren Pflichten nachkommen, was auch fallweise kleinere Reparaturen mit einschließt, brauchen Sie keine negativen Konsequenzen fürchten. Gerade hier sind Smart-Repair Methoden von ganz besonderer Bedeutung: Mit einem gewissen Grad an Aufmerksamkeit erkennen Sie kleine Mängel rasch; wenn Sie sie sofort richten lassen, drohen keine gröberen Folgeschäden (etwa Rost durch einen nicht behandelten Kratzer am Lack).
Eine gewisse Abnutzung ist nach einigen Jahren des Leasings normal und wird bei der Rückgabe des Fahrzeugs auch als solche anerkannt. Der Gesamtzustand bei der Rückgabe muss allerdings in Relation zum Alter des Autos, den gefahrenen Kilometern und der Vertragslaufzeit stehen. Damit Sie in keine juristischen Fallen tappen, empfiehlt es sich daher, bei kleinen Dellen – und anderen Smart-Repair-tauglichen Mängeln – selbst aktiv zu werden. In den meisten Fällen gestattet dies Ihr Leasinganbieter auch ausdrücklich. Warten Sie zu lange, können Folgeschäden entstehen, die in groben Fällen den Wert des Fahrzeugs mindern. Und dann heißt es in die Tasche greifen: Sie müssen dann nämlich für die Wertminderung aufkommen. Genau genommen für den Differenzwert, den die Wertminderung im Vergleich zum vertraglich vereinbarten Zustand ausmacht.
Die Unterschiede: Smart-Repair am eigenen und am geleasten Auto
Nicht zu unterschätzen ist bei Leasingfahrzeugen die Bürokratie: Jeden Mangel, wie klein und unscheinbar er auch sein mag, sollten Sie sorgfältig dokumentieren. Zugleich empfiehlt sich die Meldung eines neuen Schadens an den Leasinganbieter, sowie die Übermittlung der Rechnung der Werkstätte – oder des Dellendoktors. Sinn dahinter ist die vollständige Nachvollziehbarkeit des Fahrzeugzustandes. Bei der Rückgabe können Sie so Ihre Sorgfalt im Rahmen des Vertrags durch Ihr Protokoll nachweisen und die gesamte Abhandlung beschleunigen. Anzuraten ist auch die Durchsicht durch einen Experten, ob das Fahrzeug dem zur Rückgabe vereinbarten Zustand entspricht; ähnlich einem Ankaufstest.
Handelt es sich um Ihr eigenes KFZ, entfallen derartige Korrespondenzen, sofern Sie Ihr Auto nicht selbst vermieten. Da Sie an dieser Stelle selbst der Zulassungsbesitzer sind, haften Sie für die Fahrtüchtigkeit und Verkehrstauglichkeit Ihres Autos. Damit Sie nicht auf allen erdenklichen Reparaturen sitzen bleiben, können und sollten Sie mit Ihrem Mieter ähnliche Vereinbarungen treffen, wie ein Leasinganbieter es tun würde. Sie können entweder Smart-Repair Services ausdrücklich vom Mieter verlangen – oder genau diese selbst übernehmen. Fahren Sie Ihr Auto ausschließlich selbst, so ist es empfehlenswert, die Rechnungen für den Fall des späteren Fahrzeugverkaufs aufzubewahren; eine Verpflichtung dazu besteht jedoch für privat genutzte KFZ nicht.
Rufen Sie mich gerne an oder schreiben Sie mir eine E-Mail